AGB - allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 01.02.2022

Gültigkeitsbereich - Baumschule

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Sabine Hörnicke - Pilzwirt, im Folgenden Trüffelbaumschule genannt und unseren Kunden (privat, öffentlich und gewerblich). Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen widersprechen wir ausdrücklich. Die Vertragssprache ist Deutsch.


2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Diese kann in postalischer sowie digitaler Form erfolgen. Der Vertrag richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Kunden anerkannt werden.

Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Auf das Formerfordernis kann nur eine schriftliche Erklärung unsererseits verzichtet werden.


3. Lieferung

Die Lieferzeiten sowie ein genannter Liefertermin gelten als annähernd vereinbart und sind für uns nicht verbindlich.

Erfolgt die Versendung versandbereiter Ware nicht, ohne dass wir dies zu vertreten hätten, so können wir diese Produkte oder Teile davon auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern. Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die Trüffelbaumschule nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

Unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Pandemien oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen, Missernten sowie sonstige Ereignisse entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zu rechtzeitiger Lieferung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten; dauern sie länger als 6 Wochen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, Schadensersatzansprüche des Kunde sind ausgeschlossen, ihm verbleibt jedoch das gesetzliche Rücktrittsrecht.

Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Waren an die den Transport durchführenden Person oder Einrichtung auf den Kunden über. Dies gilt auch bei der Verwendung unserer Transportmittel. Verzögern sich Übergabe und Versand aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft der Ware auf den Kunden über.

Sofern nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine evtl. Übernahme der Transportkosten haben keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

Unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten bestätigter Aufträge binden den Kunden wie vorbehaltlos bestätigte Aufträge, es sei denn, dass der Kunde dem Vorbehalt unverzüglich widerspricht.

Aufzuchten mit minderen Ergebnissen gegenüber normalen Mykorrhizierungserwartungen berechtigen uns, den Auftrag nur teilweise -pro Rata- zu erfüllen, vom Vertrag vollständig zurückzutreten oder aus nachfolgender Produktion zu erfüllen. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.


4. Rückgabe

Da es sich bei der gelieferten Ware primär um empfindliche Pilzmyzelien handelt, ist die Rückgabe ausdrücklich ausgeschlossen. Die Pflanzen sind nur Mittel zum Zweck. Sie gehen nach dem aktuellen Stand der Forschung mit den Pilzen eine Symbiose ein, die für das Wachstum der Trüffelpilze Voraussetzung ist.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, zuzüglich Versandkosten. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten richten sich im Einzelnen nach der gewählten Art der Versendung. Die Versandkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und gehen zu Lasten des Kunden. Alle weiteren Nebenkosten werden nach unserer zur Zeit der Lieferung anwendbaren Preisliste berechnet.

Zahlungen sind ausschließlich per Vorkasse zu leisten und müssen innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss ohne jeglichen Abzug erfolgen. Werden Teilbezahlungen vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 40% des Gesamtrechnungsbetrages innerhalb von 10 Tagen nach Auftragsbestätigung zu leisten. Der Restbetrag in Höhe von 60% des Gesamtrechnungsbetrages ist 14 Tage vor Auslieferung der Ware zu begleichen.

Bei Überschreitungen der Zahlungstermine berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Eine Erhebung, gestaffelt je Mahnstufe, kann von der Trüffelbaumschule erhoben werden. Diese beeinträchtigt nicht die Geltendmachung eines Verzugsschadens.

Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung und Sicherheitsleistungen ausführen. Sind Vorauszahlung und Sicherheitsleistungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz können wir ohne weiteren Nachweis 40 % vom Auftragswert fordern. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde aus einem von ihm zu vertretendem Grunde vom Vertrag zurücktritt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Ebenso können auch wir einen höheren Schaden nachweisen und Ersatz verlangen.

 

6. Gewährleistung

Die Trüffelbaumschule garantiert, dass die gelieferten Pflanzen mit der von dem Kunden bestellten Trüffelart eine Mykorrhizierung (Verbindung) eingegangen sind. Eine Gewährleistung für die Etablierung des Trüffelmyzels, eine Trüffel-Fruchtkörperbildung sowie die Höhe eines bestimmten Trüffelertrages kann seitens der Trüffelbaumschule nicht übernommen werden. Das Trüffelmyzel ist Voraussetzung für das Wachstum der Trüffel-Fruchtkörper. Das weitere Wachstum des Trüffelmyzels, insbesondere die Primordienbildung und die sich daraus bildenden Trüffel-Fruchtkörper sind weitestgehend von den örtlichen Witterungsbedingungen, den Bodenverhältnissen sowie der derzeitigen und zukünftigen Pilzkonkurrenz abhängig. Der Trüffelbaumschule ist es auch nicht möglich, eine Garantie für eine erfolgreiche Trüffel-Ernte zu geben, da diese aufgrund der versteckten unterirdischen Lebensweise der Pilze, vom Können der Erntehelfer, der Erntehunde, der Erntemethoden und der Ernteintensität abhängig ist.

Ebenso ist es der Trüffelbaumschule nicht möglich, eine Garantie für das Anwachsen der Trüffelbäume zu übernehmen, da dies von äußeren Einflüssen (zum Beispiel Schutz vor Wildverbiss, regelmäßiges Gießen, richtige Pflanzmaßnahmen usw.) abhängig ist, die nicht in der Verantwortung der Trüffelbaumschule liegen.
Bei ordnungsgemäßer Standortwahl und den richtigen Pflanz- und Pflegemaßnahmen für Trüffelbäume sind jedoch die besten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Anwachsen der Trüffelbäume sowie das Wachstum der Trüffelpilze gegeben. Eine Pflanz- und Pflegeanleitung speziell für die Pilzkultur der Trüffelbäume ist Bestandteil jeder Lieferung. Darüber hinaus findet der Kunde auf der Website der Trüffelbaumschule eine einführende Erklärung zum Trüffelanbau sowie die Möglichkeit eine individuelle Beratungsleistung zum Trüffelanbau in Anspruch zu nehmen (Leistungskatalog der Trüffelbaumschule).

Da wir ausschließlich lebende Pilze und Pflanzen verkaufen und liefern, trägt der Kunde im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung oder eines sonstigen Mangels der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachgemäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen sind. Eine Pflanz- und Pflegeanleitung liegt der Lieferung bei. Darüber hinaus kann der Kunde Beratungsleistungen über notwendige Standortbedingungen für die anzulegende Trüffelkultur kostenpflichtig in Anspruch nehmen.

Wir gewährleisten, dass unsere Lieferungen nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Mängel bei Pilz-Pflanzenlieferungen sind innerhalb von 24 Stunden nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort unter genauen Angaben und beweiskräftiger Dokumentation (z.B. Fotos) mitzuteilen.

Für mangelhafte Lieferungen und Leistungen beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch.

Bei Saat- und Pflanzgut, das dem Forstsaatgutgesetz unterliegt, haften wir weder für die Vollständigkeit noch für die Richtigkeit oder Echtheit der amtlichen Herkunftsangaben (Begleitscheine und Herkunftszeugnisse). Wir geben bei Rechnungsteilung aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen lediglich eine Erklärung im Sinne des Gesetzes in Form von Herkunftszahlen oder -namen ab.

Soweit wir einen gerügten Mangel anerkennen, übernehmen wir die zum Zwecke der Nachbesserung anfallenden Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde. Sind vom Kunden zu übernehmende Kosten im Verhältnis zu dem Auftragswert ungewöhnlich hoch, so werden wir auf Wunsch des Kunden über eine andere Verteilung der Kostenlast verhandeln.

Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung an den mangelhaften Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten ausgeführt wurden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung zurückgehen. Ebenso erlischt unsere Gewährleistungspflicht umgehend, wenn die Ware vom Kunden bis zur Auspflanzung unsachgemäß behandelt oder gelagert wird.

Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung, und zwar nur bis zum Ablauf der für diese geltenden Gewährleistungsfrist.

Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Kommt eine Vereinbarung über die Höhe der Herabsetzung nicht zustande, so kann der Kunde auch den Vertrag rückgängig machen.

Alle weitergehenden oder anderen als in diesen Bedingungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

 

7. Haftung

Wir haften für Schäden des Kunden nur, soweit uns und unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Eine durch grobe Fahrlässigkeit verursachter Schaden wird nur bis zur Höhe des Betrages ersetzt, der uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorausschaubar waren.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen fehlendem oder aus seiner Sicht unzureichendem Trüffelertrag der Kultur sind ausgeschlossen.

 

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Trendelburg.

Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheimischen Kaufgesetzes und des einheitlichen Kaufabschlussgesetzes.

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